Die Fläche für die Photovoltaikmodule beträgt 12,06 ha (= 67,5 %) und wird fest eingezäunt. Die Ausgleichsfläche beträgt 5,8 ha (= 32,5%). Durch Befestigung der Modultische mit Schraubankern bleibt der Boden voll erhalten, die Module sind statisch und werden nicht nachgeführt. Durch eine Bürgschaft ist gewährleistet, dass nach Ablauf der Nutzung die Module wieder abgebaut werden.
Der Gemeinderat steht der Errichtung dieses Solarparks aus mehreren Gründen positiv gegenüber. Der geplante Standort ist kaum einsehbar. Die Investition in regenerative Energien und unternehmerisches Handeln sollte auch von Seiten der Kommune unterstützt werden.
Da es sich um ein Sondergebiet handelt, müssen vergleichbar dem Sondergebiet Golfplatz der Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie der Bebauungs- und Grünordnungsplan unter Beteiligung der Fachstellen und öffentlicher Auslegung geändert werden. Für die Marktgemeinde entstehen dabei keine Kosten, da mit einem städtebaulichen Vertrag die Kosten für die Pläne dem Bauwerber auferlegt werden. Die Gemeinde behält während des gesamten Verfahrens die Planungshoheit.